Cybergrooming: So schützen Familien Kinder in Chats und Online-Spielen

In 30 SekundenErmittler aus Baden-Württemberg warnen vor sexueller Kontaktanbahnung über soziale Netzwerke, Chats und Online-Spiele. Eltern, Großeltern und andere Vertrauenspersonen sollten Warnzeichen kennen und betroffenen Kindern ruhig helfen.
Das Cybercrime-Zentrum Baden-Württemberg warnt, dass sexuelle Kontaktanbahnung gegenüber Kindern im Internet ein Massenphänomen sei. Täter suchen den Kontakt vor allem über soziale Netzwerke, Chat-Dienste und Online-Spiele und versuchen häufig, das Gespräch in einen privaten Bereich zu verlagern.
Was das für Sie bedeutet
Dieses Vorgehen wird Cybergrooming genannt. Erwachsene oder ältere Jugendliche bauen dabei gezielt Kontakt zu Kindern auf, um sexuelle Gespräche zu beginnen, Nacktaufnahmen zu verlangen oder ein Treffen vorzubereiten.
Manche Täter geben sich selbst als Kind oder Jugendlicher aus. Andere nennen ihr wirkliches Alter, wirken zunächst freundlich und interessieren sich scheinbar für Schule, Hobbys oder Sorgen des Kindes.
Der Kontakt kann sich über längere Zeit entwickeln. Es gibt aber auch Fälle, in denen sehr schnell anzügliche Fragen gestellt oder intime Bilder verlangt werden. Ein wichtiges Warnzeichen ist der Wunsch, von einem öffentlichen Spiel oder Netzwerk in einen privaten oder geheimen Chat zu wechseln.
Das Cybercrime-Zentrum bei der Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe kann keine genaue Fallzahl nennen. Bestätigt ist bisher, dass die Dunkelziffer nach Einschätzung der Ermittler hoch ist und nur ein kleiner Teil der Fälle angezeigt wird.
Das Bundeskriminalamt hat gut 300 Strafverfahrensakten ausgewertet. In diesen untersuchten Fällen waren etwa sechs von zehn Tatverdächtigen erwachsen, im Durchschnitt 30 Jahre alt und fast ausschließlich männlich. Diese Zahlen beschreiben nur die ausgewerteten Verfahren und nicht sämtliche Kontakte im Internet.
Die betroffenen Kinder waren in dieser Untersuchung zwischen 8 und 13 Jahre alt und im Durchschnitt 11,9 Jahre alt. Drei Viertel kannten die beschuldigte Person vorher nicht. Das zeigt, warum auch scheinbar harmlose neue Bekanntschaften in Spielen oder Chats Aufmerksamkeit verdienen.
Viele Kinder schweigen aus Scham oder aus Angst vor Ärger. Manche befürchten, dass ihnen das Smartphone weggenommen oder das Spielen verboten wird. Täter können diese Sorge verstärken, indem sie Geheimhaltung verlangen, Schuldgefühle auslösen oder mit der Veröffentlichung bereits gesendeter Bilder drohen.
Für Eltern und Großeltern ist deshalb eine ruhige Reaktion besonders wichtig. Das Kind trägt nicht die Verantwortung dafür, wenn eine andere Person Vertrauen missbraucht oder es unter Druck setzt.
Cybergrooming ist kein eigener Straftatbestand unter diesem Namen. Die Vorbereitung des sexuellen Missbrauchs von Kindern ist jedoch seit 2021 strafbar; welche Vorwürfe im konkreten Fall gelten, prüfen die zuständigen Ermittlungsbehörden.
Das können Sie jetzt tun
Sprechen Sie nicht nur einmal über Gefahren, sondern regelmäßig und ohne Vorwürfe über neue Kontakte, Spiele und Chat-Gruppen. Machen Sie deutlich, dass ein Kind jederzeit zu Ihnen kommen kann, auch wenn es bereits geantwortet oder ein Bild verschickt hat.
- Bleiben Sie ruhig: Hören Sie zu, glauben Sie dem Kind und vermeiden Sie Vorwürfe oder vorschnelle Strafen.
- Beenden Sie den Kontakt: Das Kind sollte nicht weiter antworten und die Person nach der Sicherung wichtiger Angaben blockieren.
- Halten Sie Angaben fest: Notieren Sie Profilname, Plattform, Datum und Gesprächsverlauf, ohne intime Aufnahmen weiterzuleiten oder unnötig zu vervielfältigen.
- Melden Sie das Profil: Nutzen Sie die Meldefunktion der jeweiligen Plattform und holen Sie bei sexuellen Forderungen, Drohungen oder geplanten Treffen Unterstützung bei der Polizei.
- Sichern Sie die Konten: Prüfen Sie gemeinsam Privatsphäre-Einstellungen, Freundeslisten und ob Fremde das Kind direkt anschreiben können.
Wenn bereits ein Treffen vereinbart wurde, sollte das Kind keinesfalls allein hingehen. Bei einer unmittelbaren Gefahr wenden Sie sich sofort an die Polizei; weitere erste Schritte finden Sie auch unter /notfall.
Löschen Sie nicht vorschnell den gesamten Chat oder das Benutzerkonto. Angaben zum Profil und zum Verlauf können für eine Meldung wichtig sein, während intime Bilder weder in Familiengruppen noch an Bekannte weitergeschickt werden sollten.
Daran erkennen Sie es
Nicht jede neue Bekanntschaft im Internet ist gefährlich. Mehrere der folgenden Punkte zusammen sollten jedoch Anlass für ein ruhiges Gespräch sein:
- Eine unbekannte Person möchte sehr schnell in einen privaten oder verschlüsselten Chat wechseln.
- Sie fragt nach Alter, Wohnort, Schule, Tagesablauf oder danach, wann das Kind allein ist.
- Sie macht ungewöhnlich viele Komplimente, verspricht Geschenke oder Guthaben für ein Spiel.
- Sie verlangt Geheimhaltung und behauptet, Eltern würden den Kontakt nicht verstehen.
- Sie stellt sexuelle Fragen, fordert Bilder oder bittet darum, die Kamera einzuschalten.
- Sie reagiert mit Druck, Schuldzuweisungen oder Drohungen, wenn das Kind nicht antwortet.
Plattformen sperren auffällige Konten nach Einschätzung der baden-württembergischen Ermittler meist schnell, wenn ein Fall erkannt wird. Die Erkennung bleibt jedoch schwierig, weshalb Gespräche in der Familie und leicht erreichbare Vertrauenspersonen besonders wichtig sind.
Erklären Sie Kindern außerdem, dass Profilbilder, Alter und persönliche Geschichten erfunden sein können. Entscheidend ist nicht, ob eine Person freundlich wirkt, sondern ob sie Grenzen respektiert und ein Nein akzeptiert.
Quellen
Dieser Beitrag wurde mit KI-Unterstützung recherchiert und geschrieben. Er ist keine Rechtsberatung. Bei Verdacht auf einen laufenden Schaden hilft die Notfall-Anleitung.

