Google-Standortdaten: So prüfen Sie, was über Sie gespeichert ist

In 30 SekundenGoogle soll Standortdaten früher unzulässig erhoben und zu lange gespeichert haben. Eine Geldbuße von 403 Millionen Euro ist ein guter Anlass, die Einstellungen und gespeicherten Aktivitäten im eigenen Google-Konto zu prüfen.
Die irische Datenschutzaufsicht hat gegen Google eine Geldbuße von 403 Millionen Euro verhängt. Der Fall betrifft frühere Standortaufzeichnungen und zeigt, wie viel sich aus Bewegungsdaten über den Alltag eines Menschen ableiten lässt.
Was das für Sie bedeutet
Die Behörde untersuchte den Zeitraum vom Wirksamwerden der europäischen Datenschutz-Grundverordnung im Jahr 2018 bis Anfang Februar 2020. Nach ihrer Entscheidung hat Google dabei Daten aus „Web- und App-Aktivitäten“, „Standorthistorie“ und „Standortgenauigkeit“ unzulässig erhoben und gespeichert.
Kritisiert wurden unter anderem mangelnde Transparenz und eine zu lange Speicherung. Google muss die beanstandeten Verstöße nach Angaben der Behörde innerhalb von sechs Monaten abstellen.
Die Entscheidung bedeutet nicht automatisch, dass Ihr Smartphone heute ständig jeden Weg öffentlich macht. Standortdaten liegen normalerweise im persönlichen Google-Konto und sind nicht für beliebige andere Menschen sichtbar. Trotzdem lohnt sich eine Kontrolle, denn Einstellungen können über Jahre bestehen bleiben oder nach einem Gerätewechsel übersehen werden.
Standortdaten entstehen nicht nur durch eine sichtbare Kartenansicht. Auch Suchanfragen, die Nutzung bestimmter Apps, WLAN-Verbindungen oder die Standortbestimmung eines Android-Geräts können Hinweise auf Aufenthaltsorte liefern. Je nach Einstellung können diese Angaben mit dem Google-Konto verbunden und über längere Zeit gespeichert werden.
Aus solchen Daten lassen sich möglicherweise Wohnort, Arbeitsstelle, regelmäßige Arztbesuche, Reisen oder persönliche Interessen erkennen. Die irische Datenschutzaufsicht bemängelte, dass Betroffenen nicht ausreichend bewusst gewesen sein könnte, wie ihr Standort etwa für Werbung oder Rückschlüsse auf Interessen genutzt wurde.
Die Geldbuße betrifft vergangene Verarbeitungsvorgänge. Daraus folgt nicht, dass jede heute angebotene Google-Einstellung rechtswidrig ist. Es gibt auch keinen Hinweis in der vorliegenden Meldung, dass Fremde auf private Standortverläufe zugegriffen hätten oder dass Passwörter entwendet wurden.
Sie müssen deshalb weder Ihr Google-Konto löschen noch alle Standortfunktionen abschalten. Navigation, Wetterwarnungen oder die Suche nach einem verlorenen Gerät können den Standort sinnvoll benötigen. Entscheidend ist, dass Sie bewusst festlegen, welche Funktionen Sie verwenden und wie lange Daten gespeichert bleiben.
Das können Sie jetzt tun
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Öffnen Sie Ihr Google-Konto über die Einstellungen Ihres Android-Geräts oder durch direkte Eingabe von myaccount.google.com im Browser, statt einem Link aus einer unerwarteten Nachricht zu folgen.
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Rufen Sie den Bereich „Daten und Datenschutz“ auf und prüfen Sie dort insbesondere „Web- und App-Aktivitäten“, „Zeitachse“ beziehungsweise „Standortverlauf“ sowie die Einstellungen für personalisierte Werbung.
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Schalten Sie Aufzeichnungen aus, die Sie nicht benötigen, oder wählen Sie eine automatische Löschung nach dem kürzesten für Sie passenden Zeitraum.
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Kontrollieren Sie unter den Standortberechtigungen Ihres Smartphones, welche Apps den Standort immer, nur während der Nutzung oder gar nicht abrufen dürfen.
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Löschen Sie auf Wunsch ältere Aktivitäten, nachdem Sie geprüft haben, ob Sie Einträge wie besuchte Orte oder gespeicherte Wege noch benötigen.
Die Bezeichnungen können sich je nach Gerät, Android-Version und Google-App etwas unterscheiden. Wenn Sie eine Einstellung nicht finden, holen Sie sich Unterstützung bei einer vertrauten Person oder über unser /hilfezentrum.
Prüfen Sie bei dieser Gelegenheit auch die angemeldeten Geräte und die Wiederherstellungsdaten Ihres Google-Kontos. Unbekannte Geräte sollten Sie abmelden. Eine zusätzliche Anmeldebestätigung schützt das Konto, falls Ihr Passwort in falsche Hände gerät; weitere verständliche Hinweise finden Sie im /ratgeber.
Daran erkennen Sie eine passende Einstellung
Eine ausgeschaltete Standortaufzeichnung ist nicht dasselbe wie ein vollständig ausgeschalteter Gerätestandort. Sie können beispielsweise die dauerhafte Speicherung im Google-Konto beenden und den Standort für eine Navigations-App nur während ihrer Nutzung erlauben.
Achten Sie außerdem auf getrennte Schalter. Das Pausieren des Standortverlaufs beendet nicht zwingend jede Speicherung von Ortsangaben, wenn „Web- und App-Aktivitäten“ weiterhin aktiv sind. Lesen Sie deshalb die kurzen Erläuterungen zu beiden Bereichen und prüfen Sie die gespeicherten Aktivitäten stichprobenartig.
Lassen Sie sich nicht von Nachrichten unter Druck setzen, die mit der Geldbuße werben und angeblich eine sofortige Anmeldung verlangen. Google, eine Datenschutzbehörde oder ut|Zecure.IT wird Sie nicht per E-Mail nach Passwort, PIN oder TAN fragen. Verdächtige Nachrichten können Sie mit unserem /werkzeuge/phishing-check prüfen.
Die Entscheidung geht auf ein Verfahren zurück, das durch Beschwerden aus dem Jahr 2018 angestoßen wurde. Der Europäische Verbraucherschutzverband BEUC begrüßt die Feststellung, kritisiert aber die lange Verfahrensdauer. Für Privatpersonen bleibt die wichtigste Konsequenz daher praktisch: Nehmen Sie sich einige Minuten Zeit und entscheiden Sie selbst, welche Standortdaten Ihr Konto künftig behalten darf.
Quellen
Dieser Beitrag wurde mit KI-Unterstützung recherchiert und geschrieben. Er ist keine Rechtsberatung. Bei Verdacht auf einen laufenden Schaden hilft die Notfall-Anleitung.